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Innerratschings 18a
I-39040 Ratschings
Tel. +39 0472 659153
Fax +39 0472 659196
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Allgemeine Hinweise 2010/11

ERMÄSSIGUNGEN:

Kinder - geboren nach dem 01.12.2002 = Freiskipass, wenn die Begleitperson gleichzeitig einen Skipass  für den selben Zeitraum erwirbt 
geboren nach dem 01.12.1994 = Kindertarif
Senioren - geboren vor dem 01.12.1950 = Seniorentarif
geboren vor dem 01.12.1930 = Freikarte
Versehrte ab 60 % Invalidität = Kindertarif

Skipässe zum Kinder- oder Seniorentarif können nur bei Vorlage eines Lichtbildausweises, auf dem das Alter ersichtlich ist, ausgestellt werden. Bitte haben Sie Verständnis, daß unsere Kassenmitarbeiter keine Ausnahmen machen dürfen.

KEYCARDS:

Alle Skipässe werden auf berührungslosen Keycards ausgegeben. Zusätzlich zum Kartenpreis ist ein Pfand von 5.- € zu bezahlen. Sie erhalten das Pfand bei Rückgabe des unbeschädigten Datenträgers an den Kassen zur Gänze zurück.

RÜCKVERGÜTUNGEN:

Bei Unfall oder Krankheit kann eine Rückvergütung gewährt werden. Die Berechnung derselben erfolgt auf Grund des Preises der bereits abgelaufenen Skitage. Wird der Skipass nach 10.00 Uhr hinterlegt, wird der Tag als benützt angerechnet. Für die Rückvergütung ist in jedem Fall ein von einem ortsansässigen Arzt oder vom Krankenhaus ausgestelltes Attest vorzulegen. Auf Tageskarten erfolgt keine Rückvergütung. Bei Betriebsunterbrechung, Schlechtwetter, Sperrung von Pisten, unvorhergesehener Betriebseinstellung sowie bei vorzeitiger Abreise besteht kein Anspruch auf Rückerstattung.

VERKAUFSBEDINGUNGEN:

Die Skipässe sind nicht übertragbar und auf Verlangen unserem Kontrollpersonal vorzuzeigen. Der nachträgliche Umtausch gegen einen anderen Skipass sowie Verlängerung oder Verschiebung der Gültigkeitsdauer ist nicht möglich. Verlorene Skipässe werden nicht ersetzt.

Mit dem Kauf des Skipasses erkennt der Gast unsere Beförderungs- und Verkaufsbedingungen, die bei den jeweiligen Stationen bzw. an den Kassen veröffentlicht sind, an.
Die Skifahrer haben sich auf den Pisten an die gültigen FIS-Regeln zu halten. Unkorrektes Benehmen und Mißbrauch des Skipasses haben dessen Entzug zur Folge. Im Übrigen gelten die allgemeinen Transportbedingungen der Autonomen Provinz Bozen.


 
 
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09/09/2010
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